Rahmenordnung der Österreichischen Bischofskonferenz zur Feier öffentlicher Gottesdienste
(wirksam ab 16. April 2022)
Eigenverantwortung, gegenseitige Rücksichtnahme und achtsames Verständnis füreinander bleiben dabei wesentliche Voraussetzungen für das Feiern von Gottesdiensten.
Für öffentliche Gottesdienste gelten – vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Rechtslage – folgende Regelungen:
Allgemeine Regeln:
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist bei Betreten und Verlassen der Kirche (bzw. des Gottesdienstraumes) verpflichtend. Darüber hinaus ist das Tragen einer FFP2-Maske empfohlen.
- Beim Betreten der Kirche bitte Hände desinfizieren.
- Beim Kommuniongang sind FFP2 Masken und Handkommunion dringend empfohlen.